Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Verordnung durch eine*n Allgemein- bzw. Facharzt*ärztin. Bei Kassentherapeut*innen gehen Sie mit dem Verordnungsschein zu Ihrem*Ihrer Ergotherapeut*in, er*sie erledigt alles Weitere.
Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigt man in den meisten Fällen auch eine chefärztliche Bewilligung.
Ich bin derzeit Kassentherapeutin für die
- ÖGK
- SVS
- BVAEB
d.h. in diesem Fall verrechne ich meine Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
sowie
Wahltherapeutin für die anderen Krankenkassen, d.h. im Falle einer bewilligten Verordnung werden von den Krankenkassen bis zu 80% der Kosten für die Therapie rückvergütet, im Falle einer privaten Krankenversicherung oder Unfallversicherung meist 100%.